Havarieschäden - Nordrhein-Westfalen
Schadensaufnahme
Aufarbeitung der Beschädigten Waren, vorzugsweise durch Absender oder Empfänger, ggf. durch außenstehende Fachfirmen Veräußerung der Schadpartien nur im Falle drohenden Verderbs, oder wenn eine Aufarbeitung ausgeschlossen werden muss.
Besonderen Wert legen wir darauf, unklare Sachverhalte möglichst aufzuklären, bzw. auf diese in unserem Bericht hinzuweisen,soweit diese uns für die Schadensabwicklung relevant erscheinen. Auch wenn wir hierbei gegen das Interesse unseres Auftraggebers arbeiten.
Warenschäden
Erstellen von Berichten
Wir erstellen für unsere Kunden Berichte zu entstandenen Havarie Schäden.
Außerdem überprüfen wir für Sie gerne auch bestehende Berichte und Gutachten.